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Bundeskabinett beschließt Zuckersteuer für Softdrinks

Die Bundesregierung hat eine zusätzliche Besteuerung für Getränke mit Zuckerzusatz beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Light-Variante der Steuer, die insbesondere Softdrinks betreffen könnte.

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Der Spiegel Authority 92

Das Bundeskabinett hat die umstrittene Zuckersteuer auf den Weg gebracht. Sie solle dazu dienen, sowohl die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten als auch einen wichtigen Beitrag »zum Schutz der Gesundheit vor allem von Kindern und Jugendlichen« zu leisten, heißt es aus dem von SPD-Politiker Lars Klingbeil geführten Bundesfinanzministerium.

Demnach beschlossen die Minister eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen im Bundestag »zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer«. Die Regierungsfraktionen aus Union und SPD dürften nun bald einen entsprechenden Gesetzentwurf im Parlament einbringen. Vertreter beider Lager hatten sich erst kurz vorher auf das neue Instrument geeinigt, besonders CDU- und CSU-Politiker lehnten es bislang ab.

Mit ihrem Vorschlag setze die Bundesregierung um, »was Verbände aus den Bereichen Gesundheit, Wissenschaft, Kinder- und Verbraucherschutz seit langem fordern«, heißt es aus dem Finanzministerium weiter. So erhöhe übermäßiger Zuckerkonsum unter anderem das Risiko für chronische Fettleibigkeit und Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen – die jährlichen Versorgungskosten durch den erhöhten Konsum von gezuckerten Getränken für das Gesundheitssystem würden auf etwa 2,1 Milliarden Euro beziffert.

Durch die Steuer, die ab dem 1. Juli 2027 greifen soll, werden dem Ministerium zufolge für den Bund Mehreinnahmen von 690 Millionen Euro im kommenden Jahr erwartet, 2028 sollen es dann 925 Millionen Euro und von 2028 bis 2031 zwischen 875 und 890 Millionen Euro sein. Die Steuereinnahmen sollen demnach dazu verwendet werden, »die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten«.

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Konkret vorgesehen ist laut der nun beschlossenen Formulierungshilfe, dass auf zuckergesüßte Getränke mit einem Zuckergehalt ab fünf Gramm pro hundert Milliliter ein Steuersatz von 26 Cent pro Liter erhoben wird; ab acht Gramm sollen es 32 Cent sein. Erfassen soll die Steuer dabei unter anderem Cola, Limonaden, Eistees, Energydrinks, Fruchtnektar oder Saftkonzentrate mit Zuckerzusatz.

Ausnahmen soll es für kleine Hersteller geben, allerdings sind hier genaue Grenzen noch offen. Die Bundesregierung strebt eine Befreiung für alle Betriebe an, die im Jahr maximal eine Million Liter produzieren. Das muss aber von der EU-Kommission genehmigt werden.

Alkoholfreie Biere oder Weine sollen ebenfalls ausgenommen werden, ebenso wie etwa Milch, Hafer- und Reisdrinks, reine Frucht- oder Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen. »Auch Getränke, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind, sollen nicht unter die Zuckergetränkesteuer fallen«, erklärte das Ministerium. Ursprünglich sollte die Abgabe auch auf »Zero«-Limonaden fällig werden .

Günter Tissen, Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker, kritisierte das Vorhaben scharf. Die Regierung setze auf »zusätzliche Belastungen und mehr staatliche Eingriffe und Bevormundung«. Er argumentierte: »Ein Zuckergetränkesteuergesetz macht niemanden schlanker, aber vernichtet Arbeitsplätze und zerstört unwiederbringlich Wertschöpfung im ländlichen Raum.« Deshalb lehnt auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) die Steuer auf zuckerhaltige Getränke ab.

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Kabinett beschließt Zuckersteuer – in einer Light-Variante

Getränke mit Zuckerzusatz sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig zusätzlich besteuert werden. Vor allem Softdrinks könnten damit für die Verbraucher teurer werden.

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