Reiche muss Instagram-Video mit Vorwurf gegen Linke löschen - tagesschau.de
Reiche muss Instagram-Video mit Vorwurf gegen Linke löschen tagesschau.de
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Bundeswirtschaftsministerin Reiche muss ein Instagram-Video über die Linke vorerst entfernen, in dem sie der Partei Antisemitismus vorwirft. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren. Von Iris Sayram, Jannik Pentz Ein Video auf der offiziellen Instagram-Seite des Bundeswirtschaftsministeriums ist der Stein des Anstoßes.
Gepostet wurde es am 24. September. Im Vorschautext hieß es: "Bundesministerin findet klare Worte, Antisemitismus und Enteignung gefährden die Wirtschaft My Way Konferenz 26". Im Video selbst, das die Ministerin auf der Bühne einer privatwirtschaftlich organisierten Konferenz zeigt, warnt Katherina Reiche (CDU) eindringlich vor einer möglichen Landesregierung in Berlin aus Linken, Grüne und SPD.
Wörtlich sagt die Ministerin: "…dass sich jetzt eine Partei anschickt, hier in Berlin, sich nicht schämt über Enteignung nicht nur zu sprechen, sondern ins Programm zu schreiben, die Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht (…)". Berliner Linke in der Kritik Am 20.
September ist die Linke als stärkste Kraft aus den Wahlen in Berlin hervorgegangen. In der Diskussion stand zu dieser Zeit, ob SPD und Grüne mit der Partei überhaupt in Sondierungsgespräche eintreten - also die Möglichkeit einer Regierungsbildung besteht. Die Linke steht seit Wochen, vor allem aus den Reihen der Union, unter Beschuss.
Es geht um vermeintliche Clan-Kontakte und wegen ihrer ausgeprägten Palästina-Solidarität um den Vorwurf von Antisemitismus. Daneben war die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen ein wichtiges Wahlkampfthema der Linken in Berlin. Die Partei forderte zwei Tage später die Löschung des Videos und verlangte die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 29.
September. Das Ministerium weigerte sich. Anfang Oktober ließ Reiche durch ihren Anwalt mitteilen, dass die Äußerungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden seien. Auch das Neutralitätsgebot verbiete der Ministerin solche Äußerungen nicht. Verfassungsgericht sieht möglichen Nachteil für die Partei Das Gericht argumentiert, dass die Veröffentlichung und Verbreitung des Instagram-Posts "unter spezifischer Inanspruchnahme der Amtsautorität und staatlicher Ressourcen" erfolgte und damit die Möglichkeit einer Rechtsverletzung besteht.
Eine endgültige Entscheidung über den Inhalt der Aussage hat das Gericht aber noch nicht abschließend getroffen. In einem Eilverfahren ist das nicht nötig. Der Maßstab ist eine Folgenabwägung, was schlimmer wiegt, wenn der Post nicht gelöscht würde und er doch verfassungswidrig ist, oder umgekehrt.
Hier sieht das Gericht den größeren Nachteil darin, dass der Post bis zu einer endgültigen Klärung online bleibt. Video zunächst weiter online Es ist nicht ausgeschlossen, dass Reiche die Grenzen der Sachlichkeit überschritten habe. Das Gericht sagt im Übrigen, dass die Ministerin sich während des laufenden Verfahrens und unabhängig von dem Ausgang der Hauptsache als Parteipolitikerin oder Privatperson im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern könne.
Schon in der Vergangenheit hat das Bundesverfassungsgericht zu ähnlich gelagerten Fällen geurteilt: Ministerinnen und Minister haben durch Steuern erhebliche finanzielle Ressourcen. Diese dürfen sie nicht dafür einsetzen, sich zu Lasten oder zu Gunsten anderer politischer Parteien zu äußern und so in den politischen Wettbewerb einzugreifen.
Deshalb verpflichtet das Neutralitätsgebot die Regierungsmitglieder dazu, klar zwischen ihrer Tätigkeit als Minister und als Parteipolitiker zu trennen. Aus der Partei Die Linke heißt es: "Ein Bundesministerium ist kein Wahlkampfbüro". Wer dennoch die Autorität eines Ministeriums nutzt, sei an Neutralität und Sachlichkeit zu messen.
Auf Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit, man werde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun prüfen und "die Konsequenzen selbstverständlich umsetzen". Vorerst wolle man sich nicht weiter äußern. Eine Stunde nach Veröffentlichung des Beschlusses war das Video jedoch weiterhin abrufbar.
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