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Griechische Steuerfahnder bestrafen Tavernenbesitzer wegen zu frischem Fisch

Ein Tavernenbesitzer auf der Insel Syros wurde zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Die Steuerfahnder begründeten die Strafe damit, dass der Fisch im Kühlschrank zu frisch sei, um mit der vorliegenden Rechnung übereinzustimmen.

First reported 22 hours ago · latest update 19 hours ago
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Der Spiegel Authority 92

Einem Gastrobetrieb auf der griechischen Insel Syros haben Steuerprüfer 500 Euro Strafe aufgebrummt, weil dessen Fisch zu frisch gewesen ist. Die Beamten hatten einem Bericht der Zeitung »To Proto Thema« zufolge 3,5 Kilogramm Zackenbarsch unter die Lupe genommen, die im Kühlraum des Betriebs lagerten. Ihre Entscheidung, dass der Fisch zu frisch sei, um zu einem bereits sieben Tage alten Kassenbeleg des Einkaufs passen zu können, begründeten sie mit der Totenstarre und dem Zustand der Augen des Zackenbarsches.

Gegen das Bußgeld erhob der Betroffene Einspruch und erhielt nun recht, wie es in dem Bericht weiter hieß. Demnach entschied die Direktion für Streitbeilegung der griechischen Steuerverwaltung (DED), dass die Prüfer keine ausreichenden objektiven oder wissenschaftlichen Belege dafür vorgelegt hätten, dass der Fisch aus einem späteren Einkauf stamme. Dadurch sei kein Steuerverstoß belegt – die Strafe wurde aufgehoben.

Frischer Fisch lässt sich unter anderem an klaren, glänzenden und leicht gewölbten Augen erkennen. Je älter der Fang, desto trüber und eingesunkener sind die Augen.

In Griechenland geht die Steuerbehörde (AADE) in den vergangenen Jahren sehr streng gegen Verstöße vor. Nach eigenen Angaben der Behörde wurden dieses Jahr allein bis Ende Juli rund 2250 Betriebe kontrolliert und über 13.000 Verstöße festgestellt. Die verhängten Geldbußen betrugen mehr als eine Million Euro. Geprüft wurde unter anderem auf den Inseln Paros, Korfu und Rhodos. Es geht dabei vornehmlich um Rechnungen, die korrekt, falsch oder womöglich gar nicht ausgestellt werden – gleichgültig, ob in Tavernen, Bars und Cafés oder auf Ausflugsbooten.

Deutschlands Finanzministerium plant neue Vorschriften für Gewerbetreibende: Registrierkassen werden ab einem Umsatz von 100.000 Euro Pflicht. Der ungeliebte Kassenbon bleibt – wenn auch bevorzugt in elektronischer Form. Lesen Sie hier weiter.

↗ Read the original at Der Spiegel

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92 Der Spiegel ★ most authoritative citation

Insel Syros: Griechische Steuerfahnder verhängen Strafe – weil Fisch zu frisch erschien

500 Euro sollte ein Tavernenbesitzer zahlen, weil den Beamten der Fisch in seinem Kühlschrank zu frisch war, als dass die dazugehörige Rechnung stimmen könnte. Der Wirt ging erfolgreich dagegen vor.

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90 FAZ

Fisch zu frisch: Griechische Steuerfahnder verhängen Strafe - FAZ

Fisch zu frisch: Griechische Steuerfahnder verhängen Strafe FAZ

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