Hungarian court reduces prison sentence for Maja T. to seven years
An appeals court in Budapest has reduced the prison sentence for Maja T., who was convicted for involvement in attacks on suspected right-wing extremists, to seven years. Reports indicate the court's decision marks a change in the legal assessment of the case.
First reported 3 hours ago · latest update 1 hour agoDas Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die non-binäre Person Maja T. aus Jena von ursprünglich acht auf sieben Jahre verringert. Maja T. war wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Ungarn angeklagt. Die in Untersuchungshaft verbrachte Zeit werde angerechnet, erklärte Richter Geza Szalai. Das Gericht hielt fest, Maja T. habe nicht als Mitglied einer kriminellen Vereinigung gehandelt. Das Erstgericht hatte das anders beurteilt.
Maja T., die der linken Szene angehört, war im Februar in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft verlangte im Berufungsverfahren eine Verschärfung der Strafe auf mindestens 13 Jahre. Das maximale Strafmaß liegt bei 24 Jahren. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Die vorgeworfenen Taten stehen im Zusammenhang mit gewalttätigen Aktivitäten einer deutschen Antifa-Gruppierung, gegen deren Mitglieder inzwischen auch in Deutschland Urteile gesprochen wurden. Im Februar 2023 hatten zahlreiche antifaschistischen Aktivisten in Budapest gegen den traditionell von Rechtsextremen organisierten sogenannten Tag der Ehre demonstriert. Dabei war es zu den Gewalttaten gekommen.
Außerdem hatte die Anklage eine Verschärfung des Strafvollzugs verlangt: Maja T. solle ihre Haft nicht in einem Gefängnis, sondern in einem sogenannten Zuchthaus verbüßen. Zuchthaus bedeutet in Ungarn weniger Bewegungsfreiheit innerhalb der Strafvollzugsanstalt sowie eine Erschwerung der vorzeitigen Entlassung. Der Staatsanwalt beanstandete, dass das Gericht in der ersten Instanz nicht anerkannt habe, dass die tatverdächtige Person mögliche lebensgefährliche Verletzungen ihrer Opfer billigend in Kauf genommen habe.
Der Verteidiger hatte geltend gemacht, dass die Identifizierung von Maja T. auf den Straßenüberwachungsvideos vom Tatort nicht eindeutig sei. Zudem sei nicht erwiesen, dass die in Budapest aktive Antifa-Gruppe eine kriminelle Vereinigung im Sinne des Strafrechts bilde. Der medizinische Sachverständige habe vor Gericht keine eindeutigen Beweise dafür vorgelegt, dass die Opfer mit Waffen wie Schlagstöcken angegriffen worden seien. Auch seien die Verfahrensrechte von Maja T. verletzt worden, weil nicht das gesamte relevante Material auf Deutsch zugänglich gemacht worden sei.
Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 von Deutschland an Ungarn ausgeliefert worden. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war die Auslieferung in dieser Form rechtswidrig. Das zuständige Kammergericht, das sie veranlasst hatte, habe die Haftumstände in Ungarn für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft, befand das höchste deutsche Gericht.
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Budapest: Berufungsgericht reduziert Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre
Wegen Angriffen auf Rechtsextreme in Ungarn wurde Maja T. verurteilt. Nun erzielt die non-binäre Person einen Erfolg. Das Berufungsgericht wertete T. nicht als Mitglied einer kriminellen Vereinigung und reduzierte die Strafe.
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